Unaxis: Victory muss kein Kaufangebot vorlegen

Am 26. April 2005 hat die ordentliche Generalversammlung von Unaxis die Aufhebung der Opting-out-Klausel in ihren Statuten beschlossen. Victory habe den Grenzwert von 33 1/3% der Stimmrechte an Unaxis jedoch bereits vor der Anmeldung des Generalversammlungsbeschlusses vom 26. April 2005 zur Aufhebung der Opting-out-Klausel beim Handelsregister überschritten, so die Ausführungen der Übernahmekommission zum Entscheid.


Die in Artikel 52 BEHG festgehaltene Angebotspflicht bei Überschreiten des Grenzwertes von 50% an einer Gesellschaft sei eine Schlussbestimmung (Übergangsbestimmung), die auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar sei, heisst es weiter. (awp/mc/as)

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