Cytos: Verlust vergrössert sich auf 18,8 Mio Franken

Cytos: Verlust vergrössert sich auf 18,8 Mio Franken

Zürich – Das Biotechnologieunternehmen Cytos hat 2011 einen deutlichen Ertragsrückgang verzeichnet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte Cytos einen Umsatz von 1,6 Mio nach 22,3 Mio CHF im Vorjahr. Allerdings hatte die Gesellschaft im Vorjahr vom Verkauf einer Technologieplattform an Intercell im Wert von 20,9 Mio deutlich profitiert. Unter dem Strich verzeichnete Cytos einen Nettoverlust von 18,8 Mio nach 1,5 Mio im Vorjahr, wie das Unternehmen mitteilte.

Der Umsatz im Jahr 2011 setzte sich hauptsächlich zusammen aus Lizenzgebühren von Novartis (1 Mio CHF) sowie dem Technologietransfer basierend auf der Vereinbarung mit der «Agency for Science, Technology and Research in Singapur von 0,4 Mio. Der Bruttomittelverbrauch für Betriebsaktivitäten sank im Durchschnitt auf 1,5 Mio CHF pro Monat, was einer Verbesserung gegenüber dem Vorjahr von 0,4 Mio bedeutet. Die Nettobetriebskosten lagen bei 21,3 Mio nach 26,2 Mio im 2010.

Die flüssigen und geldnahen Mittel, Finanzanlagen und Forderungen beliefen sich per Ende Jahr noch auf 28,8 Mio CHF nach 48,4 Mio am 31.12.2010 bzw. 33,7 Mio Ende des dritten Quartals.

Fehlende Mittel für Rückzahlung von Wandelanleihe
Die 2007 begebene Wandelanleihe wird am 20. Februar 2012 fällig. Für die vollständige Rückzahlung dieser Anleihe seien nicht genügend finanzielle Mittel verfügbar, schreibt Cytos. Deshalb sei, wie bereits gemeldet, den Anleihensgläubigern im November 2011 eine Restrukturierung vorgeschlagen worden. Diese sieht eine hälftige Rückzahlung der Anleihe zu pari sowie eine Verschiebung des Fälligkeitstermins für die andere Hälfte um drei Jahre vor. In der Folge stieg auch der Coupon von 2,875% auf 5,75% und die die zweite Hälfte wird zu 150% über pari erfolgen.

Die Restrukturierung der Rückzahlung sei, wie ebenfalls berichtet, von den Anleihensgläubigern bewilligt worden und per 3. Februar durch die Oberen Kantonalen Nachlassbehörden genehmigt worden. Sofern innerhalb von dreissig Tagen keine Beschwerde am Bundesgericht eingereicht werden, erlangt die Abmachung somit Rechtskraft. (awp/mc/pg)

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