Parlament beschliesst höhere Bürgschaftslimite für KMU

Parlament beschliesst höhere Bürgschaftslimite für KMU
Ständeratssaal. (Bild: Parlamentsdienste 3003 Bern)

Bern – Die Bürgschaftslimite für KMU steigt von einer halben auf eine Million Franken. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat der Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbsmässige Bürgschaftsorganisationen zugestimmt.

In der Schweiz gibt es drei regionale Bürgschaftsgenossenschaften sowie die gesamtschweizerisch tätige Bürgschaftsgenossenschaft für Frauen. Der Bund trägt das Verlustrisiko der Organisationen zu 65 Prozent und übernimmt einen Teil der Verwaltungskosten. Damit kommen KMU leichter an Kredite.

Der Bundesrat hatte das Bürgschaftswesen 2013 unter die Lupe genommen und festgestellt, dass eine Erhöhung der Bürgschaftslimite nicht nötig sei. Das Parlament war anderer Meinung und überwies eine Motion des Neuenburger FDP-Ständerats Raphaël Comte, die eine höhere Bürgschaftslimite verlangte. Der Bundesrat arbeitete daraufhin eine Gesetzesänderung aus.

Die Bürgschaften seien ein geeignetes Mittel für die Übernahme von Betriebsliegenschaften oder für die Finanzierung von Nachfolgeregelungen, sagte Kommissionssprecher Peter Föhn (SVP/SZ). Es sei sinnvoll, wenn auch grössere Projekte gefördert werden könnten. Der Bundesrat rechnet mit Mehrkosten von 2 bis 3 Millionen Franken pro Jahr.

Ergänzung zum Kreditmarkt
Das Angebot des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens dient als Ergänzung zum Kreditmarkt. Deshalb soll das Subsidiaritätsprinzip nicht wie bisher auf die kantonalen Anstrengungen im Bürgschaftswesen, sondern neu auf den Kreditmarkt ausgerichtet werden. Der Verwaltungskostenbeitrag des Bundes soll gekürzt werden, wenn die Bürgschaftsorganisationen ihren Reinertrag verteilen.

Zusammen mit der Erhöhung der Bürgschaftslimite hat der Nationalrat beschlossen, das Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum abzuschaffen. Es handelt sich um ein regionalpolitisches Instrument aus den 1970er-Jahren, das laut Bundesrat keine nennenswerte Bedeutung mehr hat. Die zuständige Vollzugsstelle hat sich bereits per Ende 2016 aufgelöst.

Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung. (awp/mc/ps)

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