Bundesrat verabschiedet SBB-Leistungsvereinbarung

Bund und SBB sind in der dritten Leistungsvereinbarung seit 1999 übereingekommen, die hohe Sicherheit der Infrastruktur zu gewährleisten, die Leistungsfähigkeit zu sichern, die Kapazitäten optimal zu nutzen und die Effizienz durch die Reduktion von Betriebs- und Unterhaltskosten zu erhöhen.


Produktivität weiter verbessern
Die SBB haben ihre Leistungen primär an den Marktbedürfnissen auszurichten und dabei den hohen Qualitätsansprüchen der Kundschaft im Personen- und Güterverkehr gerecht zu werden. Um im zunehmenden Wettbewerb bestehen zu können, soll die Produktivität weiter verbessert werden.


Ausrichten an verkehrspolitischen Zielen
Die SBB richten ihre Leistungen aber ebenso an den vom Bund definierten verkehrspolitischen Zielen aus. Im Personenfernverkehr im Güterverkehr und bei den Immobilien soll sie einen angemessenen Gewinn erwirtschaften. Diese Leistungsvereinbarung wird nun dem Parlament zur Gehmingung unterbreitet.


Verwendung der Finanzen
Von den im aktuellen Finanzplan enthaltenen 5,88 Mrd CHF werden 1,79 Mrd zur Abgeltung der ungedeckten Betriebskosten verwendet. 3,7 Mrd werden investiert, um die Substanz des bestehenden Netzes zu erhalten, 390 Mio fliessen in Erweiterungsinvestitionen.


Erweiterungsinvestitionen namentlich aufgeführt
Erstmals werden diese Erweiterungsinvestitionen, die aus dem Zahlungsrahmen zur Leistungsvereinbarung realisiert werden sollen, namentlich aufgeführt. Damit sollen beispielsweise eine neue Rheinbrücke in Basel erstellt, die S-Bahn im Furttal ZH erweitert oder die Güterformationsgeleise in Lupfig AG ausgebaut werden.


Kapazitätsengpässe beseitigen
Die geplanten Erweiterungsinvestitionen beseitigen punktuelle Kapazitätsengpässe im Personen- und Güterverkehr, die den Bahnbetrieb beeinträchtigen. Andere Projekte haben zum Ziel, die wachsende Nachfrage zu befriedigen und die Fahrplanstabilität zu garantieren.


Leistungen abseits des eigenen Netzes
Erstmals werden bei den SBB überdies gewisse Leistungen bestellt, die über ihr eigenes Netz hinausgehen. Das sind zum Beispiel die Systemführerschaft bei der Einführung des Bahnfunksystems GSM-R, die Kapazitäts- und Fahrplan-Planung sowie das Erstellen des Kursbuches. (awp/mc/ab)

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