CH: Grenzen zu Europa werden durchlässiger

In der ersten Phase nach Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens mit der EU vor fünf Jahren war die Einwanderung von sogenannten Daueraufenthaltern auf 15’000 pro Jahr begrenzt. Diese Kontingente wurden immer restlos ausgeschöpft.


Zuwanderung wird sich verstärken
Die Behörden gehen deshalb davon aus, dass sich die Zuwanderung mit dem Wegfall der Kontingente verstärken wird. Gleichzeitig wird damit gerechnet, dass ein Teil der ansässigen Ausländer ihren Status in Daueraufenthalter ändert und die Zahl der Kurzaufenthalter sinkt.


Positive Auswirkungen auf die Konjunktur
Laut Serge Gaillard, Chef der Direktion für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), dürfte sich die Erweiterung der Personenfreizügigkeit positiv auf die Konjunktur auswirken: Aufgrund der guten Konjunktur werden zusätzliche Arbeitskräfte gebraucht, die zugleich zum Wirtschaftswachstum beitragen.


Konkurrenzdruck für schlecht ausgebildete Arbeitskräfte wächst
Die Gewerkschaften sehen in der Personenfreizügigkeit aber auch Probleme. So wird erwartet, dass der Druck auf die Löhne steigt. Der Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) befürchtet, dass der Konkurrenzdruck vor allem für schlecht ausgebildete Arbeitskräfte wächst.


Vorteile für die Schweizer Volkswirtschaft
Für die Arbeitgeber überwiegen dagegen klar die Vorteile für die Schweizer Volkswirtschaft, in ganz Europa Spezialisten rekrutieren zu können. Deren Präsenz sorge für weitere Jobs, sagte Thomas Daum, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.


Personenverkehr bleibt ein Politikum
Dennoch bleibt der freie Personenverkehr ein Politikum. Sollte die Zuwanderung künftig mehr als 10% über dem Durchschnitt der letzten drei Jahre liegen, wäre die Schweiz berechtigt, ab 1. Juni 2008 wieder Kontingente einzuführen.


Auslauf der Kontingente betrifft nicht alle
Das Auslaufen der Kontingente betrifft vorerst nicht die acht osteuropäischen Staaten, die 2004 der EU beitraten. Für diese bleiben die Einschränkungen bis 2011 bestehen. Das Parlament wird über die Weiterführung und die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten entscheiden müssen. Sein Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum und käme 2009 vors Volk. (awp/mc/ab)

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