CH/OECD-Studie zu Renten: Im Mittelfeld, zweite Säule bräuchte mehr Transparenz

In der Schweiz liegt der Mindestzinssatz für Pensionskassenguthaben bei 2,5%. 2008 soll er nach dem Willen der Eidg. Kommission für die berufliche Vorsorge auf 2,75% angehoben werden. Der Mindeszinssatz muss von den Versicherungen im obligatorischen Teil der Altersvorsorge eingehalten werden, also für ein Jahreseinkommen von 19`350 bis 77`400 CHF. Bis 2002 hatte er lange Zeit 4% betragen. Danach wurde er bis ins Jahr 2004 auf 2,25% gesenkt.

Mehr Transparenz bei der zweiten Säule gefragt
Das Schweizer Rentensystem mit den drei Säulen funktioniere grundsätzlich gut, sagte Monika Queisser, Rentenexpertin bei der OECD, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Bei der zweiten Säule brauche es aber mehr Transparenz. Arbeitgeber und Versicherte müssten besser verstehen, was mit ihren Beiträgen passiere. Weiter sollte nach Ansicht der OECD ersichtlich sein, welche Erträge die Pensionskassen mit ihren Investitionen erzielten und was die Verwaltung der Kassen koste. Erst wenn diese Punkte klar seien, könne eine Diskussion über eine freie Wahl der Pensionskasse geführt werden, sagte die OECD-Vertreterin. (awp/mc/ar)

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