Georg Fischer: Giorgio Behr stimmt Vergleich zu

Weiter heisst es, Behr habe sein Engagement bei Georg Fischer langfristig ausgerichtet und immer nur die Eintragung der ihm statutarisch zustehenden 5% aller Aktienstimmen beansprucht.


Grosser Teil der Aktien wird eingetragen
Georg Fischer hatte bereits am Vortag im Streit um den Eintrag in ihr Aktienregister dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich mit Giorgio Behr zugestimmt. Der Vergleich sieht vor, den grossen Teil der umstrittenen Aktien, wie von Behr gefordert, ins Register einzutragen. Die Kosten des Verfahren und jene Behrs muss laut dem Vorschlag des Gerichts der GF-Konzern tragen.


GF vermutet Absicht einer grösseren Beteiligung
Zum Streit um die Eintragung der Aktien ins Stimmregister kam es, weil der Schaffhauser Konzern eine Stimmrechtsbeschränkung von 5% kennt. Strittig waren 0,3% Stimmrechtsanteile, die Behrs Beteiligungsgesellschaft BDS an GF hielt und die Behr ins Stimmrechtsregister eintragen lassen wollte. GF wollte die Aktien nicht eintragen, weil Behr angeblich zusammen mit weiteren Aktionären eine Gruppe bildete, die zusammen mehr als 5% der Stimmrechtsanteile an GF besessen hätten. Zur Gruppe gehörten laut GF der Wohlfahrtsfonds und die Pensionskasse von Behrs Cellpack AG sowie zwei Privatanleger, die mit Behr geschäftlich verbunden seien.  (awp/mc/ps/33)

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