Private Equity erkämpft Steuervorteil

Eine solche Regelung werde abweichend von bisherigen Plänen im Referentenentwurf des Gesetzes zur Förderung von Private-Equity-Gesellschaften aufgenommen, berichtete die «Financial Times Deutschland» (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf Kreise des Finanzministeriums. Demnach würden Wagniskapitalgeber steuerrechtlich mit Investmentfonds gleichgestellt, die ebenfalls von der Steuerpflicht befreit sind. Lediglich der Anleger einer Venture-Capital-Gesellschaft müsste auf seine Erträge Steuern abführen.


Teil der Forderungen durchgesetzt
Damit habe die Private-Equity-Branche zumindest einen Teil ihrer Forderungen durchgesetzt. Sie verlange aber, dass das Steuerprivileg auch für alle anderen Geschäfte der Finanzinvestoren gilt – und nicht nur für Wagniskapital. Union und SPD hätten erst vergangene Woche ihren Streit über die Förderung von Finanzinvestoren ausgeräumt. Das Bundesfinanzministerium wolle diese Woche einen Referentenentwurf verschicken. (awp/mc/gh)

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