Travail.Suisse fordert mindestens drei Tage pro Jahr für Weiterbildung

Bisher gebe es keine nationale Weiterbildungspolitik, sagte Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik bei Travail.Suisse, laut Redetext am Montag vor den Medien in Bern. Ein starkes Weiterbildungsgesetz wäre aber wichtig sowohl für die Arbeitsmarktfähigkeit der Arbeitnehmenden wie die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Darin gelte es auch einen Systemfehler zu korrigieren. Heute hätten nämlich nicht alle die gleichen Chancen auf Weiterbildung. Gerade Personen ohne Berufsabschluss könnten viel weniger von Weiterbildungsangeboten profitieren als Leute mit einem Hochschulabschluss. Gemäss Travail.Suisse profitieren vom aktuellen System vor allem gut ausgebildete Männer in guten Positionen.


Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
Weiterbildung sei aber gerade heute für alle Arbeitnehmer wichtig, damit sie ihre Arbeitsmarktfähigkeit erhalten könnten, sagte Susanne Blank, Leiterin des Bereichs Wirtschaftspolitik. Wer sich nicht weiterbilde, komme nicht mehr mit und falle aus dem Arbeitsmarkt heraus. Entsprechend sei die Arbeitslosenversicherung heute einer der grössten Anbieter berufsorientierter Weiterbildung.


Drei Tage Weiterbildung pro Jahr
Der Gewerkschaftsdachverband macht sich darum stark für mindestens drei Tagen Weiterbildung pro Jahr. Nur ein Obligatorium garantiere die Chancengleichheit, die Qualität der Weiterbildung und schaffe zugleich die Basis für eine moderne und konkurrenzfähige Wirtschaft, sagte Travail.Suisse-Präsident Hugo Fasel (CSP/FR).


Diskussion im Bundesrat
Die Forderung steht im Zusammenhang mit der neuen Bildungsverfassung, die im Mai 2006 vom Volk gutgeheissen wurde. Darin ist die gesetzliche Regelung der Weiterbildung vorgesehen. Eine Diskussion im Bundesrat ist noch in diesem Jahr geplant, wie Evelyn Kobelt, Sprecherin des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements, auf Anfrage sagte.  Dabei gehe es vor allem um die Frage, ob es für die Weiterbildung ein eigenes Gesetz brauche oder ob das Anliegen in bestehenden Erlassen integriert werden könne.


Arbeitgeberseite stets gegen ein Weiterbildungsgesetz
Die Arbeitgeberseite hatte sich stets gegen ein Weiterbildungsgesetz gewehrt. Heute gehe noch es um die Frage, wie weit sich der Bund an der Weiterbildung beteilige, sagte Urs Meyer vom Arbeitgeberverband auf Anfrage. Nach Auffassung der Arbeitgeber soll sich die Eidgenossenschaft weiterhin nur bei der beruflichen Weiterbildung engagieren. (awp/mc/gh)

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