Verschärfung der Geldwäscherei-Gesetzgebung geht Schweizer Privatbankiers zu weit

Die Privatbankiers werfen dem zuständigen Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) eine «unverständliche Gefügigkeit» gegenüber der OECD-Arbeitsgruppe für Geldwäscherei (FATF) vor. Es sei absurd, dass die Schweiz die verschärften Empfehlungen der FATF umsetzen wolle, bevor die vom EFD beschlossene Reflexion über die Bestrafung von Börsendelikten und Marktmissbrauch geführt werde, sagte Pierre Darier, Präsident der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers (VSPB), an einer Medienkonferenz in Bern.


FATF-Empfehlungen nicht als Befehle auffassen
Das EFD solle zuerst mit dem Justizdepartement von Bundesrat Christoph Blocher eine tief greifende Analyse führen. Das EJPD könne am besten beurteilen, ob eine solche Verschärfung des Strafgesetzes in das Schweizer Rechtssystem passe, ohne dass es «die Empfehlungen der FATF sogleich als Befehle» auffasse. Grundsätzlich könne die Schweiz mehr tun, indem sie sich in der FATF stärker für eine pragmatischere Politik einsetzen würde. Die FATF ist laut den Privatbankiers auch nur in kleinen Staaten wirklich bekannt, grössere Länder liessen sich weniger Vorgaben machen.


Warnung vor Banalisierung des Geldwäscherei-Begriffs
Nötig sei eine Kosten-Nutzen-Analyse. Die Privatbankiers möchten nur die schwer wiegenden Formen der Insidergeschäfte und Kursmanipulationen als Verbrechen ahnden. Dazu gehören gewerbsmässige oder bandenmässige Vergehen. Andernfalls drohe eine Banalisierung des Geldwäscherei-Begriffs, mit dem man heute schwerere Taten wie der Drogenhandel oder das organisierte Verbrechen in Verbindung bringe.


Nicht gegen effiziente und strenge Strafverfolgung
Die Privatbankiers seien aber nicht gegen eine effiziente und strenge Strafverfolgung von Insiderdelikten und Kursmanipulationen, sagte Darier. Das Strafgesetz schränke den Begriff der «vertraulichen Tatsache» tatsächlich zu sehr ein, der entsprechende Absatz müsse abgeschafft werden. Zudem unterstützten die Banken seit langem die Ausweitung dieser Norm auf die Gewinnwarnungen.


Kein Nachvollzug der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID
Ein «immer wiederkehrendes Problem» sei auch der Einfluss der europäischen Gesetzgebung auf den Finanzplatz Schweiz. Verbands-Vizepräsident Konrad Hummler wehrte sich gegen einen Nachvollzug der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID. Dass Finanzdienstleister Risikobereitschaft und -fähigkeit der Kunden prüfen und dokumentieren müssten, sei unrealistisch. Denn so würde die Verantwortlichkeit zwischen Beratern und Kunden verwischt. Nach Kursverlusten könnten Kunden problemlos klagen, diese «Put-Option» führe aber zu einem Prämienzuschlag, der die Konkurrenzfähigkeit der MiFID-Märkte belaste, erläuterte Hummler. (awp/mc/pg)

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