Hurra, wir leben noch. Wo ist der Ausgang aus der Krise, wohin führt der Weg?

Hurra, wir leben noch. Wo ist der Ausgang aus der Krise, wohin führt der Weg?

Von Helmuth Fuchs

Die Schweiz hat zusammen mit anderen Ländern wie Deutschland oder Österreich die erste Corona-Welle aus Sicht des Gesundheitssystems glimpflich überstanden. Zeit, die Leistungen der politisch Verantwortlichen, der Pflegerinnen, Ärztinnen und all den stillen Helferinnen zu würdigen. Grosser Applaus, tiefe Verneigung und herzlichen Dank. Zeit auch, erste Lehren zu ziehen, eine neue Zukunft zu denken und den Weg dahin zu planen.

Um die Komplexität etwas aufzubrechen ist es hilfreich, die drei eng verflochtenen Themenbereiche Gesundheit, Politik und Wirtschaft gesondert zu betrachten.

Gesundheit: Wo stehen wir?

  • 26. Januar: Der Bund verschärft die Meldepflicht zum Coronavirus.
  • 25. Februar: Erster Schweizer Coronafall im Kanton Tessin.
  • 4. März: Hygieneregeln werden um «Social Distancing» ergänzt.
  • 5. März: Erster Covid-19-Todesfall in der Schweiz im Kanton Waadt.
  • 13. März: Schliessung aller Schulen, Verbot aller Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen.
  • 16. März: Der Bundesrat erklärt eine «ausserordentliche Lage» (Notstand) für die Schweiz.
  • 8. April: Verlängerung des Lockdowns bis zum 26. April.
  • 27. April: Wiedereröffnung von Coiffeuregeschäften, Baumärkten und Gartencenter, Aufhebung der Einschränkungen für Spitäler.
  • 11. Mai: Schrittweise Öffnung von Läden, obligatorischen Schulen, Museen, Bibliotheken, Restaurants und Fitnesscenter unter Schutz- und Hygieneauflagen.

Eine ausführlichere zeitliche Abfolge findet sich bei Blick.

Adriano Aguzzi, Direktor des Instituts für Neuropathologie am Universitätsspital Zürich warnte zu Beginn der Krise vor 60’000 möglichen Todesfällen, falls es nicht gelinge, das Virus einzudämmen und kritisiert den Bundesrat wegen zu lascher Massnahmen. Bilder und Todesfallzahlen aus dem Nachbarland Italien stützen die Befürchtungen. Bund und Bundesrat erlassen in der Folge zunehmend einschneidendere Massnahmen, ohne jedoch eine Ausgangssperre zu verhängen, wie dies zum Beispiel Italien macht.

Am 25. Mai herrscht gemäss dem Bundesrat noch immer eine ausserordentliche Lage, das Notrecht bleibt bestehen, gemäss Bundesrat mindestens bis zum September 2020.

Das Bundesamt für Gesundheit vermeldet folgende Zahlen:

  • 372’146durchgeführte Tests
  • 30’746 laborbestätigte positive Fälle
  • 3’927 Hospitalisationen im Zusammenhang mit einer laborbestätigten COVID-19 Erkrankung.
  • 1’642 Todesfälle im Zusammenhang mit einer laborbestätigten COVID-19-Erkrankung. Die Altersspanne betrug 31 bis 108 Jahre, wobei der Altersmedian bei 84 Jahren lag.

Ging man anfänglich davon aus, dass das Coronavirus vor allem über den Hals- und Rachenbereich die Lungen befällt, sieht man heute eine breitere Wirkung, die Prof. Paul Vogt im Interview mit Moneycab darlegt. «COVID-19 greift die Zellen vieler Organe im menschlichen Körper an, so unter anderem die Zellen der Lunge, des Herzens, des Gehirns, der Leber oder des Darm. Das Virus dringt in die Zellen dieser Organe ein, repliziert sich in diesen Zellen, die dabei zerstört werden, was eine Entzündungsreaktion auslöst, die dann entzündungsbedingt zu einer Thrombose von Blutgefässen führen kann, so etwa zur Thrombosierung der kleinen Lungenvenen.»

Einen guten Überblick über den aktuellen Wissenstand findet sich bei der Republik.

Aus Sicht des Gesundheitswesens kann man sagen, dass zu keiner Zeit das System überlastet war, auch nicht in den am schlimmsten betroffenen Kantonen wie dem Tessin oder Genf. In fast allen Kantonen (ausgenommen Tessin, Genf, Waadt und Basel-Stadt) standen zu jeder Zeit mindestens 50% der Intensivbehandlungs- und Beatmungsplätze noch frei zu Verfügung. Durch das bundesrätliche Verbot des Normalbetriebes zur Vorbereitung auf eine mögliche Coronawelle mussten zahlreichen Spitäler Kurzarbeit anmelden. Die befürchtete Welle blieb aus.

Betreffend der Todesfallzahlen gibt es im April eine hohe Übersterblichkeit, vergleichbar denjenigen der Grippewellen 2015 und 2017. Auf das ganze Jahr betrachtet dürfte es in der Schweiz kaum mehr Todesfälle als in anderen Jahren geben.

Grafik von SRF

Gesundheit: Wie weiter?

Für eine umfassende Beurteilung fehlen noch immer genügend belastbare Zahlen. Noch wissen wir wegen fehlender Tests zu wenig über die Anzahl Infizierter, symptomloser Träger des Virus, immune ehemalige Erkrankte etc. Leider wurde auch die freiwillige Verwendung der Tracing App verzögert. Diese hätte zumindest weitere Informationen über die Ausbreitung geben können.

Bis zur Entwicklung von medikamentösen Behandlungen, Impfungen und einem besseren Verständnis der Wirkung des Virus werden die schon zu Beginn wirksamsten Massnahmen der Hygiene, des Abstandhaltens und der Vermeidung von zu grossen Ansammlungen von Menschen über eine längere Zeit wahrscheinlich die Mittel der Wahl sein. Wo sich eine gewissen Nähe nicht vermeiden lässt, wird man in Zukunft vermehrt zur Schutzmaske greifen, auch wenn deren Nutzen immer noch Gegenstand heftiger Diskussionen zwischen Experten ist. Das Coronavirus ist nicht der Killer, der die ganze Schweiz bedroht. Wahrscheinlich werden wir uns mit dem aktuellen Coronavirus arrangieren, wie wir dies mit dutzenden anderen Viren ebenfalls tun, das eigene Immunsystem gezielter stärken und unser soziales Verhalten dem entsprechend anpassen müssen.

Da Wohlbefinden und auch Gesundheit nicht nur durch den medizinischen Zustand definiert sind, werden Menschen wieder Nähe, Umarmungen und Geselligkeit suchen. Bewusster, gezielter (Bussis für alle war gestern) und mit einem neuen Risikoverständnis.

Politik: Wo stehen wir?

Seit dem 16. März (und wie er verlauten liess mindestens bis zum September) regiert der Bundesrat die Schweiz mithilfe des «Notrechts». Das Parlament hat sich gleich zu Beginn der Krise selbst aus der Verantwortung genommen, indem es die Frühlingssession vorzeitig abbrach. Ein Vorgang der bis anhin nur in Kriegszeiten denkbar war.

Die Parlamentarier, welche sonst nicht müssig werden, ihre Verantwortung und spezielle Rolle in der direkten Demokratie zu betonen, haben hier im Sturm als erste die Rettungsboote gekapert und das Schiff mitsamt den Passagieren seinem Schicksal überlassen. Dass es auch anders geht hat ausgerechnet die sonst viel gescholtenen EU bewiesen.

Dies ist umso bemerkenswerter, als es ein Notrecht im eigentlichen Sinne gar nicht gibt. Der Bundesrat beruft sich für die Ausrufung der ausserordentlichen Lage auf das Epidemiegesetz (EpG, Artikel 7 «Wenn es eine ausserordentliche Lage erfordert, kann der Bundesrat für das ganze Land oder für einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen anordnen») und die Bundesverfassung (Artikel 185 Absatz 3 der den Bundesrat ermächtigt, «Verordnungen und Verfügungen zu erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen. Solche Verordnungen sind zu befristen»).

Hier stellen sich primär zwei Fragen:

  1. Weshalb legen vom Volk gewählte Parlamentarier im Angesicht einer Krise, die im Rahmen unserer politischen Strukturen vorgesehen ist, angegangen und bewältigt werden müsste (dafür gibt es einen detaillierten Pandemieplan, der explizit Risiken und Massnahmen definiert), umgehend ihr Funktion nieder und übergeben sämtliche Verantwortung an den Bundesrat?
  2. Ist eine Epidemie oder Pandemie, welche absehbar nicht zu einer umfassenden lebensbedrohlichen Gefährdung für die gesamte Bevölkerung wird, eine drohende schwere Störung der öffentlichen Ordnung oder der inneren und äusseren Sicherheit?

Zur zweiten Frage gibt das Epidemiegesetz einen Hinweis, da es unterscheidet zwischen der besonderen und der ausserordentlichen Lage. Die ausserordentliche Lage gibt dem Bundesrat zusätzlich zur besonderen Lage die Möglichkeit, ohne zeitliche Verzögerung die notwendigen Massnahmen anzuordnen. Damit wären alle für das Gesundheitswesen wichtigen Massnahmen möglich gewesen, auch bei einem weiterhin funktionierenden Parlament. Das Coronavirus war zu keiner Zeit eine den beiden Weltkriegen vergleichbare Bedrohungssituation

Im Influenza-Pandemieplan 2018 des Bundesamts für Gesundheit (BAG) wird schon deutlich auf die Dimensionen einer möglichen Pandemie hingewiesen: «Laut Risikobericht des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) stellen Pandemien ein grosses Risiko für Menschen, Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft dar, mit einer erwarteten Schadenssumme im tiefen zweistelligen Milliardenbereich.»

Auch der Sinn und Zweck des Pandemieplans ist unmissverständlich:

«Diese Vorbereitung stellt sicher, dass die Schweiz für eine Pandemie jeglichen Schweregrades hinreichend gerüstet ist, d. h. koordiniert und effizient genug reagieren kann, um die Auswirkungen einer Pandemie auf Mensch und Gesellschaft zu begrenzen.»

Während also der Bundesrat zur Bekämpfung der Pandemie aus gesundheitlicher Sicht sehr erfolgreich auf Basis der ausserordentlichen Lage, wie sie im Epidemiegesetzt vorgesehen ist, agierte, sind seine Eingriffe in die Wirtschaft und die Persönlichkeitsrechte der Bürger auf Basis der Bundesverfassung eher fragwürdig.

Die rund 78 Milliarden Franken Unterstützung für die Wirtschaft sollten Entlassungen vermeiden, einer tiefer gehenden Rezession vorbeugen und eine schnellstmögliche Erholung nach der Krise bewirken. Dabei wurden aber auch willkürlich und ohne Rücksprache oder Unterstützung des Parlaments oder der Bevölkerung Strukturen und Existenzen erhalten oder zerstört und eine massive Verschuldung der kommenden Generationen beschlossen.

Politik: Wie weiter?

Die nächsten Krisen werden nicht lange auf sich warten lassen. Klima, Umwelt, Wirtschaft, Finanzen, Gesundheitssystem, Bildung, Landwirtschaft. Alles Themen, welche genügend Potenzial haben, unser Wohlergehen und unsere Zukunft mindestens im selben Umfang (eigentlich alle sehr viel anhaltender) wie das Coronavirus zu beeinflussen.

Als Gesellschaft müssen wir uns jetzt darüber klar werden, ob wir bei jeder solchen Krise die Entscheidungsgewalt dem Bundesrat und einer Expertengruppe überlassen wollen. Der Umgang mit Krisen ist auch ein Lackmustest für die Funktionsfähigkeit der Regierungsform. Man kann auch Lehren im Umgang mit Pandemien von anderen Systemen in die eigenen Pläne einfliessen lassen, ohne gleich deren Regierungsform mit zu übernehmen.

Entscheidend wird zudem sein, welche der Verordnungen aus der Notrechtszeit von der Bevölkerung unbeachtet (und auch ungewollt) Eingang finden in die normale Gesetzgebung. Die direkte Demokratie der Schweiz ist auf Konsens und Ausgleich ausgerichtet. Bis anhin ein Erfolgsrezept. Daran wird auch die Coronakrise nichts ändern, wenn die richtigen Lehren gezogen, Notfallszenarien angepasst und Pläne dafür verbessert werden.

Politisch gibt die jetzt gezeigte «koste es, was es wolle»-Mentalität auch einen Hinweis, wie schnell und unkompliziert Probleme angegangen werden, sobald der Druck gross genug ist. Während in der Anfangsphase viele Länder die Innensicht einnahmen, Grenzen schliessen liessen, wird es in der Aufarbeitungs- und Bewältigungsphase wieder vermehrt darum gehen, Probleme gemeinsam zu lösen. Die EU hat das erkannt und überlegt sich einen gemeinsamen Fonds in der Höhe von 500 Milliarden Euro (Merkel-Macron «Wiederaufbaufonds»), die gemeinsame Forschung an Impfungen und Medikamenten wird voran getrieben.

Für die nächste Krise wird das Parlament sich nicht mehr so schnell aus der Verantwortung stehlen können. Die Grundlagen müssen jetzt gelegt und eingeübt werden, damit erforderliche Entscheidungsgeschwindigkeiten innerhalb des bestehenden Rechts und der bestehenden Strukturen möglich und der Rückgriff auch ein «Notrecht» unnötig werden.

Wirtschaft: Wo stehen wir?

Während die anfänglich befürchteten Folgen für das Gesundheitssystem überschätzt wurden und dank den Massnahmen des Bundesrates erfolgreich in Grenzen gehalten werden konnten, wurden die wirtschaftlichen Folgen im selben Masse unterschätzt und dürften uns noch länger beschäftigen.

Der Bundesrat hat bis heute Hilfen im Umfang von ca. 78.5 Milliarden Franken beschlossen, wovon etwas mehr als ein Viertel a fonds perdu-Beiträge sind..

  • 40 Milliarden für Überbrückungskredite für KMU
  • 28.2 Milliarden für die ALV (8 Milliarden am 13.03.2020 als Darlehen, 6 Milliarden Nachtragskredit (a fonds perdu) am 20.03.2020, 14.2 Milliarden Nachtragskredit am 20.05.2020, noch vom Parlamentsentscheid abhängig)
  • 5.3 Milliarden für die Erwerbsausfallversicherung EO
  • 2.6 Milliarden für Sanitätsmaterial und Medikamente
  • 1.9 Milliarden für die Luftfahrtsindustrie
  • 350 Millionen für den Sport: (Darlehen an Fussball- und Eishockeyliga, 13.05.2020)
  • 280 Millionen für die Kultur
  • 100 Millionen für Sportorganisationen (20.03.2020)
  • 65 Millionen für Kindertagesstätten (Kitas)
  • 57.5 Millionen für Medien (20.05.2020)
  • 40 Millionen für Tourismus
  • 10 Millionen für die Winzer

All diese Beiträge, Bürgschaften und Darlehen sollten die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise mildern und vor allem Entlassungen vermeiden, damit die Wirtschaft nach der Krise möglichst schnell wieder in Gang kommt. Der Bundesrat war ausserordentlich zurückhaltend darin, seine Zahlungen und Kredite an irgendwelche Auflagen zu binden. Bundesrat und Behörden wurden dann überrascht, sowohl vom Ausmass der für Kurzarbeit angemeldeten Personen, als auch von den trotzdem stattfindenden Entlassungen.

  • Für über 1.9 Millionen Menschen wurde Kurzarbeit beantragt (37% der Erwerbstätigen in der Schweiz)
  • Alleine im April 2020 stieg die Arbeitslosigkeit von 2.9 auf 3.3 Prozent (auf 153’413 Personen).

Ob Arbeitslosenzahlen, Menschen in Kurzarbeit, Konsumentenstimmung, überall sehen wir historische Rekordwerte.

Noch wenig untersucht ist die mit den Unterstützungen und jetzt anlaufenden, teilweise willkürlich wirkenden, Öffnungsschritten einhergehende Marktverzerrung. So stützen zum Beispiel die Beiträge an die Medien schon zuvor nicht funktionierende Geschäftsmodelle.

Matthias Benz gibt in der NZZ einen guten Überblick über die mögliche wirtschaftliche Erholung von europäischen Ländern und der Schweiz.

Wirtschaft: Wie weiter?

Während viele Wirtschaftsvertreter möglichst schnell zum Zustand von vor der Krise zurückkehren möchten, stellt sich die generelle Frage, wie wünschenswert dieser Zustand ist oder welche Änderungen gerade jetzt dringlich für eine stabilere Zukunft wären, im Wissen, dass Klimaveränderung, Umweltverschmutzung und -Zerstörung oder Soziale Verwerfungen unser Leben tiefgreifender und nachhaltiger bedrohen als es das Coronavirus kann.

Schon ohne das Coronavirus zeigten sich die Grenzen des jahrzehntelangen Wachstums, der Globalisierung oder eines Finanzsystems, das ohne Tiefzinsen und dauernde Geldspritzen von Zentral- und Notenbanken kaum überlebensfähig scheint.

So fordert die Ökonomin Irmi Seidl, Leiterin der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bei der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL)  und Titularprofessorin an der Universität Zürich und an der ETH Zürich, einen neuen Blick auf das Wachstum in Relation zu dessen ökologischen Folgen.

«Weil wir uns so abhängig vom Wirtschaftswachstum machen, ergreifen wir nicht die nötigen umweltpolitischen Massnahmen. Denn immer steht die Befürchtung im Raum, dies könnte das Wachstum bremsen.» Irmi Seidl 

Der Weg aus der Krise könnte verbunden werden mit dem Einstieg in eine Wirtschaft, welche die ökologischen Aspekte gleichwertig wie die ökonomischen behandelt. Das beginnt schon mit den Messgrössen des Wachstums: Das Bruttoinlandprodukt könnte ergänzt werden mit Kenngrössen wie Erwerbstätigkeit, sozialer Gerechtigkeit, Staatsverschuldung oder ökologischer Fussabdruck. Die Kosten der Produkte könnten stärker nach deren ökologischen Folgen berechnet werden. Die Steuern könnten sich weniger an der Arbeit und mehr am Energieverbrauch bemessen, nicht direkt erarbeitete Vermögen wie Erbschaften oder Finanzgewinne könnten stärker, Arbeit dafür weniger besteuert werden.

Es gibt unzählige Möglichkeiten, den Weg aus der Krise in Richtung Zukunft statt zurück zum Vergangenen zu nehmen. Das würde auch neue Innovationschancen erschliessen in der Kreislaufwirtschaft, bei neuen Verkehrskonzepten, in der nachhaltigen Energiegewinnung und -Verwendung.

Die Coronakrise hat aufgezeigt, welche geballten Energien in der Schweiz freigesetzt werden können zum Schutz des Lebens der Bürger. Die jetzt anstehenden, grösseren Probleme verdienen eine nicht minder deutliche Antwort.


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