WAK lehnt Änderung des Steueramtshilfe-Gesetzes ab

WAK lehnt Änderung des Steueramtshilfe-Gesetzes ab

Bern – Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates hat mit der Beratung des Steueramtshilfegesetzes begonnen, das den Vollzug der Amtshilfe nach dem OECD-Standard auf Basis von Doppelbesteuerungsabkommen regelt. Änderungen hat sie bislang abgelehnt. Die Kommission sprach sich gegen eine Rückweisung an den Bundesrat aus.

Eine Minderheit der Kommission möchte den Bundesrat beauftragen, das Gesetz so anzupassen, dass alle Länder gleich behandelt werden. Die Mehrheit lehnte dies ab, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Entscheiden wird das Plenum. Umstritten waren Gruppenanfragen. Mit 16 zu 7 Stimmen hat die Kommission sich dagegen ausgesprochen, in dem Gesetz zu verankern, dass Gruppenanfragen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein sollen. Die Wirtschaftskommission will Gruppenanfragen aber auch nicht explizit verbieten. Sie folgte der Formulierung des Bundesrates, die keine Gruppenanfragen vorsieht.

Gruppenanfragen bei US-Abkommen umstritten
Die Kommission wird die Beratungen zum Steueramtshilfegesetz im November fortsetzen. Gruppenanfragen standen zuletzt im Zusammenhang mit einer geplanten Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA zur Debatte. Der Ständerat entschied in der Herbstsession, den Entscheid über die Ergänzung zu vertagen. Mit einem Zusatzbericht will der Bundesrat vom Parlament eine explizite Zustimmung dafür, dass die Schweiz den USA nicht nur bei Einzel-, sondern auch bei Gruppenanfragen Amtshilfe leistet, wenn bestimmte «Verhaltensmuster» vorliegen. Der Zusatzbericht zum Doppelbesteuerungsabkommen sollte die Verhandlungen über eine Globallösung für die vergangenen Sünden der Banken in den USA voranbringen. Das Parlament wird sich im Dezember erneut damit befassen.

Anpassung an OECD-Standard
Das Steueramtshilfegesetz regelt allgemein die verfahrensrechtlichen Grundlagen zum Vollzug der Amtshilfe in Steuersachen. Es soll die Verordnung ersetzen, die nach der Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen an den OECD-Standard erlassen wurde. Mit den angepassten Doppelbesteuerungsabkommen leistet die Schweiz nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe. Anlass zu Diskussionen gibt die Frage, ob die Kantone diese Informationen verwenden können. Das Steueramtshilfegesetz sieht dies nicht vor: Für das Ausland erhobene Daten sollen die Steuerbehörden in der Schweiz nur verwenden dürfen, wenn die Informationen auch nach schweizerischem Steuerrecht hätten erhoben werden dürfen. In der Vernehmlassung hatten die Kantone gefordert, dass sie die Steuerdaten nutzen können.

Skepsis wegen US-Gesetz
Die Wirtschaftskommission des Nationalrates befasste sich an ihrer letzten Sitzung auch mit dem US-Gesetz «Foreign Account Tax Compliance Act» (Fatca). Das Gesetz, das 2013 in Kraft tritt, bringt Verpflichtungen für Banken. Die Kommission folgte dem Ständerat und stimmte einer Motion zu, die den Bundesrat beauftragt, Fragen zur Umsetzung dieses Gesetzes mit den Banken zu koordinieren und mit den US-Behörden Verhandlungen für Rahmenbedingungen aufzunehmen. Banken und andere Finanzintermediäre wie Lebensversicherer werden durch das US-Gesetz angehalten, mit den US-Steuerbehörden einen Vertrag einzugehen, wonach sie alle US-Personen, die eine Kontobeziehung unterhalten, offenlegen. Der Bundesrat soll darauf achten, dass Schweizer Banken gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten nicht schlechter gestellt werden. (awp/mc/ps)

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