OECD lobt Schweizer Bemühungen um Steueramtshilfe

OECD lobt Schweizer Bemühungen um Steueramtshilfe
Jacques de Watteville, Chefunterhändler der Schweiz mit der EU.

Jacques de Watteville, Staatssekretär für internationale Finanzfragen (SIF) im EFD.

Bern – Die internationale Staatengemeinschaft würdigt die Schweizer Bemühungen um mehr Transparenz in Steuerfragen. Das Global Forum, dem sich 126 OECD-Länder angeschlossen haben, hat die Schweiz deshalb zur zweiten Phase der Länderüberprüfung zugelassen.

Die Gefahr, dass die Schweiz wieder auf einer schwarzen Liste von Steueroasen landet, hat sich damit reduziert. Die kommenden Monate wird die Eidgenossenschaft zudem auch den Makel los sein, zu jenen Staaten zu gehören, die einen Teil der Länderprüfung des Global Forums nicht bestanden haben. Denn Phase 1 der Prüfung ist nun vorüber, und Phase 2 beginnt erst im Herbst.

In der ersten Phase hat das Global Forum, das von der OECD dazu geschaffen wurde, die Umsetzung ihrer Standards zur Vermeidung von Steuerhinterziehung zu prüfen, nur die Gesetze und Bestimmungen betrachtet. Die kommenden zweite Phase ist dann der Praxis gewidmet, das heisst, es wird untersucht, wie die Schweiz die Gesetze anwendet.

Gerade bei Fragen der Rechtshilfe bei Steuerhinterziehung dürften da nicht alle Staaten der Schweiz nur gute Noten geben. Vorerst darf sich die Schweiz aber darüber freuen, dass das Plenum des Global Forum am Freitag den Zusatzbericht verabschiedet hat, in dem ihre Gesetzgebung als standardkonform beurteilt wird.

«Wir sind erfreut über diese Entscheidung», zitiert das Eidg. Finanzdepartement am Montag in seinem Communiqué denn auch Jacques de Watteville, den Leiter des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF). Die Zulassung zur zweiten Phase der Prüfung sei das Resultat einer intensiven Arbeit, bei der sich die Schweiz für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz unter Einhaltung der internationalen Standards engagiere.

2011 noch durchgefallen
Um die erste Phase der Länderprüfung zu bestehen – im ersten Anlauf im Jahr 2011 war die Schweiz noch durchgefallen -, wurde unter anderem das Steueramtshilfegesetz geändert. Seit 1. August müssen die Schweizer Behörden Steuersünder nun nicht mehr in jedem Fall vorgängig informieren, wenn sie Daten über diese an andere Staaten übermitteln.

Aber auch anderen vom Global Forum vor gut vier Jahren empfohlene Massnahmen sind umgesetzt worden. Zwar noch nicht in Kraft, aber im Dezember vom Parlament schon verabschiedet, sind etwa Gesetzesänderungen, welche die Transparenz bei den Inhaberaktien regeln.

Positiv in die Beurteilung der aus Kanada und Belgien stammenden Experten des Global Forums eingeflossen sind aber auch die mittlerweile 57 mit den OECD-Standards konformen Doppelbesteuerungsabkommen, die die Schweiz in den letzten Jahren neu ausgehandelt hat. Ein letzter wichtiger solcher Vertrag wurde gegen Ende Februar von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und ihrem italienischen Amtskollegen Pier Carlo Padoan unterzeichnet.

Nun wird Amtshilfepraxis überprüft
Die zweite Phase der Länderprüfung des Global Forums wird voraussichtlich im Herbst beginnen. Dazu werden einerseits alle Mitglieder des Global Forums die Zusammenarbeit der Schweiz bei Amtshilfe in Steuerfragen beurteilen können. Anderseits wird wiederum ein Evaluationsteam in die Schweiz kommen und mit Behördenvertretern von Bund und Kantonen sowie Exponenten der Finanzbranche das Gespräch suchen.

Wie gut sich die Schweiz bei dieser Prüfung, die voraussichtlich im Sommer 2016 abgeschlossen sein dürfte, behaupten kann, ist fraglich. Denn einige Länder dürften durchaus auch Kritik an der Amtshilfepraxis der Schweiz äussern. So sind nicht wenige Fälle bekannt – etwa in Zusammenhang mit den bei den HSBC (Schweiz) gestohlenen Bankdaten -, bei denen die Eidgenossenschaft nicht auf die Amtshilfebegehren eingehen konnte.

Bei einer solchen Prüfung als nicht standardkonform eingestuft wurde 2013 mit Luxemburg auch ein EU-Land. Unmittelbare direkte Folgen hat eine solchen Einstufung indes nicht. Allerdings kann die internationale Reputation nicht unwesentlich Schaden nehmen oder auch politischer und diplomatischer Druck entstehen. Möglich ist auch, dass ein Land von den Finanzströmen gewisser der OECD-Konformität verpflichteter Organisationen abgeschnitten wird oder Unternehmen Entscheide zu Ungunsten des Landes fällen. (awp/mc/ps)

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