Ausweitung der Maskenpflicht: Epidemiologisch kaum begründet, lenkt sie vom Versagen des Contact-Tracings ab

Ausweitung der Maskenpflicht: Epidemiologisch kaum begründet, lenkt sie vom Versagen des Contact-Tracings ab
(Photo by Mika Baumeister on Unsplash)

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt den Kantonen eine erweiterte Maskenpflicht. Eine breit angelegte Maskenpflicht für die gesamte Bevölkerung lässt sich auch nach Einschätzung der WHO weniger epidemiologisch begründen, sondern dient eher als «Warnsignal» oder psychologische Solidaritätserklärung. Und sie lenkt davon ab, dass das Contact-Tracing versagt.

Von Helmuth Fuchs

Dass die Maske im medizinischen Umfeld sinnvoll ist, ist unbestritten. Ebenso in Räumen, wo Abstände nicht eingehalten werden können und sich viele Menschen über längere Zeit dicht an dicht drängen müssen. Deshalb ist die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖV), vor allem in voll besetzten Zügen als auch in Flugzeugen eine begründbare Massnahme.

Die jetzt gewünschte breitere Maskenpflicht wird aber wahrscheinlich kaum entscheidend sein für die Ausbreitung des Virus. Viel wichtiger wären die schnelle Unterbindung der Ausbreitung bei positiven Tests. Hier aber scheinen Bund und Kantone zu versagen.

Was ist eigentlich das Ziel der Massnahmen?
Das Contact-Tracing funktioniert offensichtlich nur in Ansätzen, die Reaktionszeit ist viel zu langsam, die Übermittlung von wichtigen Informationen (Daten zu Flugpassagieren, zu Einreisenden aus gelisteten Ländern) ist nicht durchgängig digital möglich. Zudem werden Einreisende nur sporadisch getestet, und die Überprüfung bei positiv Getesteten bezüglich der Einhaltung der verordneten Quarantäne ist eher eine Alibiübung.

Das wirft die Frage auf, was der Bund mit seinen Massnahmen bezwecken möchte. Ist es

  • die Kontrolle des Virus?
  • die Eindämmung des Virus?
  • die Vernichtung des Virus?
  • der Schutz des Gesundheitswesens?
  • der Schutz der Gesundheit der Bürger?
  • der Schutz der eigenen Unternehmen?

Trotz all den Pressekonferenzen bleibt ziemlich unklar, was die Prioritäten des Bundes sind und nach welchen Kriterien diese jeweils wechseln.

Beim ÖV und in der Fliegerei ist dem Bund der wirtschaftliche Erfolg wichtiger als die Volksgesundheit
Wahrscheinlich genau so wirksam (oder wirksamer) wäre es, auch in den ÖV und in Flugzeugen für einen genügenden Abstand zu sorgen. Dies wird aber aus wirtschaftlichen Gründen verworfen, was im Falle der ÖV besonders stossend ist, da der Bundesrat mit dem Argument, dass die Gesundheit der Bevölkerung das höchste Gut sei, das es um jeden Preis zu schützen gälte, zum Notrecht gegriffen hat und teilweise willkürlich Betriebe schliessen liess. Bei den eigenen Betrieben scheint die Priorität jedoch auf möglichst viel Umsatz und schnellster Rückkehr zu überfüllten Zügen zu liegen. Ebenso sind in der Fliegerei offensichtlich volle Flieger wichtiger als die Gesundheit. Keine behördliche Maskenpflicht, keine Gesundheitskontrollen, keine automatische Datenerfassung und Übergabe an die Wohnkantone.

Ähnlich wie bei der jetzt empfohlenen Ausweitung der Maskenpflicht standen bei der Schliessung der Schulen nicht wissenschaftliche Erkenntnisse im Vordergrund, sondern psychologische und soziale Verhaltensweisen. Zu den Schulschliessungen äusserte sich Daniel Koch, damals verantwortlicher Direktor des BAG, nach seinem Abgang im Interview mit dem SRF:

«Aus epidemiologischer Sicht hätte man die Schulen nicht schliessen müssen. Aber es war insofern kein Fehler, als die Schulschliessung der Bevölkerung definitiv bewusst machte: «Jetzt braucht es grosse Anstrengungen. Das ist jetzt eine ganz spezielle Situation.» In diesem Sinne war es absolut richtig.» Daniel Koch, SRF am 28.05.2020

Stand des Wissens bei der Übertragung
Gesichert ist die Übertragung durch Tröpfchen (Niesen, Husten, Speichel) über Nase, Mund oder Augen in unmittelbarem, nahen Kontakt zu Infizierten. Ebenso kann das Virus über kontaminierte Flächen oder Gegenstände übertragen werden (Thermometer, Stethoskop). Unklar ist noch, inwiefern das Virus auch über Aerosole ausserhalb von Spitalsituationen übertragen werden kann. Unter Laborbedingungen konnte zwar in Aerosolen virale RNA nachgewiesen werden. Allerdings ist die Anwesenheit von viraler RNA ist nicht dasselbe wie ein replikations- und infektionskompetentes (lebensfähiges) Virus, das übertragbar sein könnte, und zu einer Infektion führen kann.

Das heisst für die Alltagssituation ausserhalb von Spitälern, bleibt die wichtigste Übertragung die Tröpfcheninfektion in unmittelbarer Nähe infizierter Personen.

«Der Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist die respiratorische Aufnahme virushaltiger Flüssigkeitspartikel, die beim Atmen, Husten, Sprechen und Niesen entstehen… Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit einer Exposition gegenüber Tröpfchen und Aerosolen im Umkreis von 1-2 m um eine infizierte Person herum erhöht.» Robert Koch Institut, 24.07.2020

Wie schon in der ersten Phase der Bekämpfung des Virus sind also Abstand, Hygiene und Vermeidung grosser Menschenmengen, vor allem in geschlossenen oder klimatisierten Räumen das Mittel der Wahl. Damit und noch ohne Masken liessen sich in der Schweiz die täglichen Zahlen positiv Getesteter in den tiefen zweistelligen Bereich bringen.

Auf dem Weg zu Masken für alle, jederzeit und überall?
Die nun vom BAG empfohlene Maskenpflicht in Läden und allen öffentlichen Innenräumen untersteht der Entscheidung der Kantone. Damit wird das Problem auf die nächste Stufe verschoben, aber nicht gelöst. Was in der Stadt Bern sinnvoll sein kann bei steigenden Fallzahlen, kann im Emmental völlig sinnfrei sein.

Die WHO (World Health Organisation) fasst den neuesten Kenntnisstand zu Masken in ihrem Papier «Ratschläge zur Verwendung von Masken im Zusammenhang mit COVID-19: Vorläufige Anleitung» vom 5. Juni 2020 zusammen:

«Es gibt begrenzte Hinweise darauf, dass das Tragen einer medizinischen Maske bei gesunden Personen in Haushalten, insbesondere in solchen, die sich ein Haus mit einem kranke Person teilen, oder unter den Teilnehmern von Massenversammlungen als Massnahme zur Verhinderung der Übertragung vorteilhaft sein können.»

Die WHO hält also fest, dass bei längerer Nähe zu Infizierten oder bei der Teilnahme an Massenveranstaltungen das Tragen medizinischer Masken hilfreich sein kann. Dies vor allem in Situationen, in denen das Einhalten eines Abstandes nicht möglich ist, oder bei Massenveranstaltungen.

Das heisst, eine flächendeckende Maskenpflicht für alle Läden und öffentlichen Innenräume ist eher eine psychologische Erinnerung, dass wir alle von einem Virus bedroht sind, der zwar alle befallen kann, für die meisten aber nicht lebensbedrohlich ist, als eine epidemiologische Notwendigkeit.

Eigenverantwortung statt falsch verstandener Solidarität
Die Maskenpflicht, von vielen auch als solidarischer Beitrag der Allgemeinheit eingefordert, passt in eine Entwicklung, in welcher die Bürger die Selbstverantwortung für die eigene Gesundheit an den Staat und die Mitmenschen delegieren.

Es hindert heute schon niemand jene, welche sich bedroht fühlen oder um die eigene gesundheitliche Situation wissen, daran in als bedrohlich empfundenen Situationen eine Maske zu tragen (nicht ein selbst genähtes Stofflümpchen, sondern mindestens eine richtige medizinische Maske). Wer glaubt, dass mit einer Maskenpflicht jetzt das sorgenfreie Reisen in vollgepropften Zügen und Flugzeugen, Clubbing und Keller-Parties in schwitzenden Menschenmengen problemlos möglich sei, hat nicht nur die Verantwortung für seine Gesundheit delegiert.

Nebst dem falschen Sicherheitsgefühl durch Masken zeigen sich auch vermehrt paranoide Verhaltensweisen: Alte Menschen, die auf einsamen Spazierwegen die Maske aufhaben, Velofahrerinnen und Joggerinnen auf dem Land mit Masken, Menschen, die, alleine im Auto, beim Fahren die Maske anbehalten.

Dazu noch einige Negativaspekte des breit verordneten Maskentragens auf der Liste der WHO:

  • Potenziell erhöhtes Risiko der Selbstkontamination durch die Manipulation einer Gesichtsmaske und anschliessendes Berühren Augen mit kontaminierten Händen.
  • Potenzielle Selbstkontamination, die auftreten kann, wenn nichtmedizinische Masken nicht rechtzeitig gewechselt werden, wenn sie feucht oder verschmutzt sind. Diese kann günstige Bedingungen für eine Vermehrung von Mikroorganismen schaffen.
  • Mögliche Kopfschmerzen und/oder Atembeschwerden, je nach Art der verwendeten Maske.
  • Ein falsches Gefühl der Sicherheit, was zu potenziell niedrigerer Einhaltung anderer kritischer Präventivmassnahmen wie physische Distanzierung und Handhygiene führen kann.
  • Probleme des Abfallmanagements; unsachgemässe Entsorgung von Masken, was zu vermehrtem Abfall auf öffentlichen Plätzen führt, Ansteckungsrisiko für Strassenreiniger und Umweltgefährdung.

Statt dem Wunsch nach Verordnung weiterer Massnahmen zu erliegen, deren Wirksamkeit zur Eindämmung des Virus eher zweitrangig ist, sollte sich der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen mit Vehemenz der Lösung von Problemen widmen, welche die Ausbreitung nachweislich und schnell verhindern: Ein funktionierendes Contact-Tracing, schneller und medienbruchfreier Informationsaustausch, Zugang zu aussagekräftigen und schnell durchführbaren Tests.

Die Verantwortung für die eigenen Gesundheit sollten im Gegenzug alle wieder vermehrt selbst übernehmen. Mit und ohne Masken.


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